Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen, die direkt oder im Zusammenhang mit der Einzelfirma Rudolf Gehbauer (innoERREX.ch bzw. Atelier für Metallarbeiten) stehen.
Anderslautende Geschäftsbedingungen der Vertragspartner oder Dritter sind nur dann gültig, wenn sie von der Einzelfirma Rudolf Gehbauer (nachfolgend als Lieferantin bezeichnet) ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden.
Die Lieferantin ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschliesslich aller eventuellen Anlagen mit einer angemessenen Frist zu ändern oder zu ergänzen. Eingehende Aufträge werden nach den jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bearbeitet.
2. Angebot
Unsere Preislistenangebote sind in allen Teilen unverbindlich.
Angaben über Tragkräfte im Datenblatt sind Annäherungswerte. Änderungen bleiben vorbehalten. Kleine Abweichungen und technische Änderungen gegenüber unseren Abbildungen oder Beschreibungen sind möglich. Die jeweilige Publikation verliert mit Erscheinen einer Neuausgabe oder Veröffentlichung auf dem Internet Ihre Gültigkeit.
3. Lieferfrist
Sofern das bestellte Material bei uns am Lager ist
A) erfolgt die Lieferung kurzfristig (nach Vereinbarung)
B) oder kann nach telefonischer Absprache bei uns abgeholt werden.
Ist die Ware bei Bestellung nicht vorrätig, bemühen wir uns um schnellstmögliche Lieferung (für Beförderungsprobleme haften wir nicht). Falls die Nichteinhaltung einer Liefer- oder Leistungsfrist auf höhere Gewalt, Streik, unvorhersehbare Hindernisse oder sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen ist, wird die Frist angemessen verlängert.
Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist aus anderen als den o. g. Gründen ist der Käufer berechtigt, schriftlich eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung zu setzen und nach deren erfolglosem Ablauf hinsichtlich der im Vertrag befindlichen Lieferung oder Leistung vom Vertrag zurückzutreten. Beruht die Unmöglichkeit der Lieferung auf Unvermögen des Herstellers oder unseres Zulieferers, so können sowohl wir als auch der Käufer vom Vertrag zurücktreten, sofern der vereinbarte Liefertermin um mehr als 2 Monate überschritten ist. Schadensersatzansprüche wegen Verzug oder Unvermögen bzw. Nichterfüllung sind ausgeschlossen.
4. Preise
Die Preise verstehen sich unverpackt ab Werk (Wohlen b. Bern) rein netto, ohne MwSt.
Nebenkosten wie: Transport, Versand, Verpackung etc., sind im Preis nicht inbegriffen und werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
Preis- und Modelländerungen bleiben vorbehalten. Vom Gesetz auferlegte Abgaben und Steuern sind nicht enthalten und werden weiterbelastet.
Wir behalten uns das Recht vor, die am Tage der Lieferung gültigen Preise zu fakturieren.
5. Lieferung / Transport / Warenretouren
Wenn nicht anders definiert, wird die Ware in zerlegtem Zustand und ohne Montage bis Bordsteinkante, (Talstation), angeliefert.
Der Transport erfolgt auf Gefahr und zu Lasten des Auftraggebers.
Das Verpackungsmaterial wird nicht zurückgenommen.
Rücknahmen von Waren sind nur bei Normbauteilen im neuwertigen, unbearbeiteten Zustand und nur gegen Voranzeige und unserem Einverständnis, möglich. Unsere Warenkontrolle und allfällige Kosten werden in Rechnung gestellt. Rückgaben müssen innerhalb 10 Tagen nach Erhalt der Lieferung
erfolgen (bitte Angabe der Lieferschein- oder Rechnungsnummer).
Nicht gutgeschrieben und zurückgenommen werden Spezialanfertigungen oder auf Ihre gewünschten Masse zugeschnitten Teile.
6. Beanstandungen
Allfällige Beanstandungen bezüglich Quantität oder Qualität können nur dann entgegengenommen werden, wenn sie sofort erfolgen.
Wir bitten Sie die Ware nach Erhalt zu kontrollieren. Allfällige Reklamationen erbitten wir innert 8 Tagen.
Für nicht erfüllte Anforderungen, durch ungenaue Angaben bei der Bestellung wird keine Haftung übernommen.
7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Die Lieferantin ist berechtigt, entsprechende Eigentumsvorbehalte eintragen zu lassen.
8. Zahlungsbedingungen
Wir sind berechtigt Lieferungen an Neukunden / Gelegenheitskunden nur gegen Vorauskasse, Barzahlung oder Nachnahme auszuführen. Bei Lieferungen per Nachnahme übernimmt der Besteller die Nachnahmegebühren.
Unsere Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum netto ohne Abzug zahlbar.
Unberechtigte Abzüge werden nachbelastet. Mahnungen werden mit einer Gebühr von CHF 50.00 verrechnet.
Bei Grossaufträgen wird 1/3 der Auftragssumme bei Auftragserteilung, 1/3 bei Versandbereitschaft und die Restsumme 10 Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bestellungen auf Abruf werden nach Fertigstellung fakturiert und zur Verfügung gehalten.
9. Gefahrübergang
Die Gefahr geht mit Absendung bzw. dem Bereitstellen der Ware durch die Lieferantin auf den Käufer über.
10. Gewährleistung
Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen, wobei wir im Falle eines Mangels der Ware nach Ihrer Wahl zunächst nachliefern oder nachbessern. Bei Eintreffen hat der Kunde die Ware unverzüglich auf Mängel und Beschaffenheit zu untersuchen. Im Falle offener Mängel müssen diese sofort nach Erhalt schriftlich bei uns gemeldet werden. Anderenfalls entfällt die Gewährleistung für diese Mängel. Bei Reklamationen muss das Kaufdatum mit einer Rechnung nachgewiesen werden. Im Reklamationsfall werden wir uns über das weitere vorgehen mit Ihnen in Verbindung setzen. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf normalen Verschleiss oder Abnutzung. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde die gelieferte Ware verändert. Die Lieferantin hat während der Gewährleistungspflicht das Recht auf kostenlose Nachbesserung.
11. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Rechte und Pflichten ist unsere Rechtsdomizil. Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
3033 Wohlen, 6. März 2009 |